Die Fahrt zu den Ständen erfolgt mit Fahrzeugen des Alten Gestütes;
Aus Sicherheitsgründen ist es nur erlaubt, die Tribünen zu verlassen, außer um ein verletztes Tier zu belasten;
Nur ein Tier darf geschlachtet werden, indem man wartet;
Jäger haben Anspruch auf die Trophäe und können auch das Fleisch des geschlachteten Tieres erwerben;
Es ist ausdrücklich verboten, Weibchen in Begleitung ihrer Welpen zu schlachten;
Die Schlachtung oder Verletzung eines anderen Tieres als des Wildschweins bedeutet die Zahlung einer Gebühr von 10.000 €, unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen;
Die Verwendung von Nachtsichtgeräten oder Strahlern ist nicht gestattet.
Jagdzeit: Ganzjährig Es ist nur 1 Kopie pro Jagdtag erlaubt.