Jagd

Allgemeine Verordnung (Venatory Period 2022/2023)

Spezifische Wildschwein-Warteverordnung

  • Die Jagd endet spätestens um 23:30 Uhr;
  • Die Fahrt zu den Ständen erfolgt mit Fahrzeugen des Alten Gestütes;
  • Aus Sicherheitsgründen ist es nur erlaubt, die Tribünen zu verlassen, außer um ein verletztes Tier zu belasten;
  • Nur ein Tier darf geschlachtet werden, indem man wartet;
  • Jäger haben Anspruch auf die Trophäe und können auch das Fleisch des geschlachteten Tieres erwerben;
  • Es ist ausdrücklich verboten, Weibchen in Begleitung ihrer Welpen zu schlachten;
  • Die Schlachtung oder Verletzung eines anderen Tieres als des Wildschweins bedeutet die Zahlung einer Gebühr von 10.000 €, unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen;
  • Die Verwendung von Nachtsichtgeräten oder Strahlern ist nicht gestattet.

 

Jagdzeit: Ganzjährig
Es ist nur 1 Kopie pro Jagdtag erlaubt.