
Jagd
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Allgemeine Verordnung (Venatory Period 2020/2021)
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Spezifische Wildschwein-Warteverordnung
- Die Jagd endet spätestens um 23:30 Uhr;
- Die Fahrt zu den Ständen erfolgt mit Fahrzeugen des Alten Gestütes;
- Aus Sicherheitsgründen ist es nur erlaubt, die Tribünen zu verlassen, außer um ein verletztes Tier zu belasten;
- Nur ein Tier darf geschlachtet werden, indem man wartet;
- Jäger haben Anspruch auf die Trophäe und können auch das Fleisch des geschlachteten Tieres erwerben;
- Es ist ausdrücklich verboten, Weibchen in Begleitung ihrer Welpen zu schlachten;
- Die Schlachtung oder Verletzung eines anderen Tieres als des Wildschweins bedeutet die Zahlung einer Gebühr von 10.000 €, unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen;
- Die Verwendung von Nachtsichtgeräten oder Strahlern ist nicht gestattet.
Jagdzeit: Ganzjährig
Es ist nur 1 Kopie pro Jagdtag erlaubt.Registrierung: 50,00€
Verletztes und ungeladenes Tier: 100,00€Zuschlag pro Tier und Trophäe:
- Weibchen und Männchen - 50,00€
- Männer mit freiliegenden Rasiermessern von 3 bis 5,9 cm - 50,00€;
- Männer mit freiliegenden Rasiermessern größer als 5,9 cm -100,00€;
- Am Jagdtag müssen sich die Jäger zwei Stunden vor Sonnenuntergang beim Alten Gestüt melden, rechtzeitig für die Auslosung der Stände, die im Landhaus des Alten Gestütes stattfinden wird.

