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Jagd

  • Allgemeine Verordnung (Venatory Period 2020/2021)
  • Spezifische Wildschwein-Warteverordnung
    • Die Jagd endet spätestens um 23:30 Uhr;
    • Die Fahrt zu den Ständen erfolgt mit Fahrzeugen des Alten Gestütes;
    • Aus Sicherheitsgründen ist es nur erlaubt, die Tribünen zu verlassen, außer um ein verletztes Tier zu belasten;
    • Nur ein Tier darf geschlachtet werden, indem man wartet;
    • Jäger haben Anspruch auf die Trophäe und können auch das Fleisch des geschlachteten Tieres erwerben;
    • Es ist ausdrücklich verboten, Weibchen in Begleitung ihrer Welpen zu schlachten;
    • Die Schlachtung oder Verletzung eines anderen Tieres als des Wildschweins bedeutet die Zahlung einer Gebühr von 10.000 €, unbeschadet der gesetzlich vorgesehenen Sanktionen;
    • Die Verwendung von Nachtsichtgeräten oder Strahlern ist nicht gestattet.

     

    Jagdzeit: Ganzjährig
    Es ist nur 1 Kopie pro Jagdtag erlaubt.

     

    Registrierung: 50,00€
    Verletztes und ungeladenes Tier: 100,00€

    Zuschlag pro Tier und Trophäe:

    • Weibchen und Männchen - 50,00€
    • Männer mit freiliegenden Rasiermessern von 3 bis 5,9 cm - 50,00€;
    • Männer mit freiliegenden Rasiermessern größer als 5,9 cm -100,00€;
    • Am Jagdtag müssen sich die Jäger zwei Stunden vor Sonnenuntergang beim Alten Gestüt melden, rechtzeitig für die Auslosung der Stände, die im Landhaus des Alten Gestütes stattfinden wird.
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